AGB

Traumferien Ostfriesland Papierboot mit Welle

Mit der Buchung einer Ferienwohnung/eines Ferienhauses aus meinem Angebot wird ein Miet- bzw. Gastaufnahmevertrag abgeschlossen. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte und Pflichten:

  1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung einer Wohnung/eines Hauses vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
  2. Die Bestellung erfolgt durch den Anmelder ggf. auch für weitere Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen einsteht. Nach der Anmeldung des zu mietenden Objektes wird auf der Seite des Vermieters eine Vorreservierung vorgenommen. Diese Vorreservierung wird nach Eingang einer Anzahlung von 20 Prozent des Mietpreises in eine Festbuchung umgewandelt. Der Mietinteressent bekommt nach Eingang der vereinbarten Anzahlung eine Bestätigung für die erfolgte Vorreservierung. Wenn keine Anzahlung innerhalb der schriftlichen genannten Frist erfolgt, ist der Vermieter berechtigt, das Ferienhaus anderweitig zu vermieten. Die Vorreservierung entfällt.
  3. Bis acht Wochen vor Mietbeginn zahlt der Mieter die restlichen 80 Prozent auf das ihm von mir angegebene Konto. Bei kurzfristigen Buchungen unterhalb der genannten Fristen ist der gesamte Mietzins sofort zu zahlen. Werden die Zahlungstermine nicht eingehalten, kann die Ferienwohnung anderweitig vergeben werden. Ohne vollständige Zahlung kann der Zutritt zur Ferienwohnung/zum Ferienhaus verweigert werden.
  4. Der Mietinteressent bzw. Mieter kann jederzeit schriftlich vom Mietvertrag zurücktreten. Dadurch entfällt nicht die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Preises. Von dieser Verpflichtung wird der Mietinteressent bzw. Mieter befreit, wenn und soweit ich die Ferienwohnung/das Ferienhaus zu den gleichen Konditionen anderweitig vergeben kann oder der Mietinteressent bzw. Mieter Ersatzmieter stellt. Bei Vorliegen besonderer Gründe in der Person der Ersatzmieter darf ich die Vermietung ablehnen. Gelingt die anderweitige Vermietung nicht, erstatte ich die ersparten Aufwendungen. Diese liegen nach allgemeinen Erfahrungen und Grundsatzurteilen bei 10 Prozent des Mietpreises. Bei einem Rücktritt bis 20 Tage vor Mietbeginn werden daher 90 Prozent der Mietsumme einbehalten, danach der gesamte Mietzins. Ich empfehle Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (siehe unten).
  5. Die Anreise findet in der Regel samstags zwischen 15 und 16 Uhr statt. Am Abreisetag ist die Wohnung/das Ferienhaus bis spätestens um 10 Uhr zu räumen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Kann die Wohnung wegen Verzögerungen beim Auszug oder wegen dringend anstehender Reparaturarbeiten, die der Mieter verursacht hat, nicht rechtzeitig an die nächsten Mieter übergeben werden, bin ich berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Unter Umständen werden die Nachfolgegäste in einem Hotel untergebracht. Die Kosten gehen zu Lasten der Mieter.
  6. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Internet unter www.traumferien-ostfriesland.de, wo alle meine Objekte und Leistungsbeschreibungen aufgelistet sind.
  7. Die Wohnungen/Ferienhäuser dürfen nur von der bei der Anmeldung genannten Personenzahl bewohnt werden. Bei Überbelegung über die angegebene Personenzahl hinaus ist der Mieter verpflichtet, dies zu melden und einen entsprechend höheren Mietpreis nachzuzahlen, plus Kurtaxe. Eine Überbelegung über die vorhandene Bettenzahl hinaus, etwa auf selbst mitgebrachten Utensilien (z.B. Luftmatrazen oder Strandliegen), ist ein grober Verstoß gegen die Regeln des Hauses und kann die sofortige Kündigung des Mietvertrages mit der sofortigen Verweisung aus dem Ferienhaus/der Ferienwohnung geahndet werden.
  8. Ich bitte meine Gäste, die Ferienwohnungen/Ferienhäuser und das gesamte Inventar schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, alle durch ihn und Mitbewohner entstandenen Schäden sofort anzuzeigen und zu ersetzen. Das Gleiche gilt für die unsachgemäße Behandlung von technischen Geräten, die zur Wohnung/zum Haus gehören. Sollten sie durch fehlerhafte Behandlung ausfallen, gehen die Instandsetzungs- bzw. Reparaturkosten zu Lasten des Mieters.
  9. Falls der Mieter durch Fahrlässigkeit einen Teil- oder Totalschaden (etwa durch Brand) an der Mietsache verursacht hat, kommt er für alle Kosten auf. Auch für Einnahmeausfälle auf der Seite der Vermieter.
  10. Mieter meiner Ferienwohnungen/Ferienhäuser garantieren mit Abschluss des Mietvertrages, über eine entsprechende Versicherung zu verfügen.
  11. Der Mieter verpflichtet sich, nach Ende der Mietzeit die jeweilige Wohnung/das jeweilige Ferienhaus besenrein bzw. in gesaugtem Zustand an meine Haushälterin zu übergeben. Geschirr ist vorher zu reinigen, Müll nach den Maßgaben der Ortsvorschriften zu entsorgen. Auch Leergut.
  12. Das Rauchen ist nicht gestattet. Ich bitte um Verständnis, weil sich die Spuren von Rauchern in der kurzen Zeit des Gästewechsels für Nichtraucher nicht beseitigen lassen. Falls es wegen unzumutbarer Geruchsbelästigungen durch Rauchen mit Nachmietern Probleme gibt, sind die daraus entstehenden Kosten (etwa für einen alternativen Hotelaufenthalt) vom Verursacher zu tragen.
  13. Haustiere dürfen ohne vorherige Absprache weder mitgebracht noch im Auto deponiert werden.
  14. Sollten der Mieter beim Bezug der Ferienwohnung/des Ferienhauses Mängel feststellen, sollte er diese umgehend meiner Haushälterin melden.
  15. Ich hafte nicht für Schäden durch Diebstahl, Sachbeschädigung, Feuer und Wasser am Eigentum der Mieter bzw. Bewohner.
  16. Als Eltern haften Mieter innerhalb und außerhalb der Ferienwohnung/des Ferienhauses für ihre Kinder.
  17. Ich hafte nicht für mögliche Folgen der Benutzung von kostenlos und leihweise zur Verfügung gestellten Fahrrädern. Vor jeder Benutzung dieser Räder hat sich der Nutzer selbst über die Sicherheit und Zuverlässigkeit zu vergewissern. Mängel sollten umgehend meiner Haushälterin mitgeteilt werden, damit ich den Kundendienst verständigen können.
  18. Ein Zugang zum Internet ist ein kostenloses Zusatzangebot für unsere Mieter. Ein Funktionieren kann ich nicht garantieren. In diesem Sinne hafte ich auch nicht für die Folgen von Systemausfällen.

Stornierungsgebühren

Unabhängig vom Grund der Stornierung erheben wir eine aufwandsabhängige Bearbeitungsgebühr von mindestens 50 € bis maximal 150 € (bspw. bei kurzfristigen Änderungen von Terminen, etc.).

Darf ich meine Buchung kostenlos stornieren,

Nein. Grundsätzlich gilt: Verträge sind zu erfüllen. Die Übernachtung in einer Ferienunterkunft ist in der Regel ein Mietverhältnis (in Ausnahmefällen gilt das Reiserecht). Solche Verträge sind nicht ordentlich kündbar, ein Widerrufsrecht gibt es nicht, ein Rücktrittsrecht grundsätzlich nur dann, wenn es vertraglich vereinbart ist. Der Mieter ist daher bei einer bestätigten Buchung grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet. Soweit vertraglich vereinbart, kann er gegebenenfalls gegen Gebühr stornieren.

Nein. Ist die Wohnung zugänglich und ohne Gesundheitsgefahren (die sich aus der Benutzung der Wohnung ergeben) bewohnbar, kann der Gast nicht oder nur gegen eine möglicherweise vertraglich vereinbarte Stornogebühr kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten.

Ja. Eine kostenlose Stornierung, aufgrund eines außerordentlichen Kündigungsrechts aus wichtigem Grund (z. B. Gefährdung der Gesundheit durch Benutzung der Wohnung/höherer Gewalt), ist dann denkbar, wenn die Wohnung nicht zugänglich ist (z. B. weil sie sich in einem abgesperrten Gebiet befindet) oder es in der Umgebung der Wohnung zu einem erhöhten akuten Corona-Ausbruch kommt und das Gebiet von amtlicher Seite (z. B. Gesundheits- oder Innenministerien der Länder, Bundesministerien, Robert-Koch-Institut, örtliche Gesundheitsbehörden) als Risikogebiet eingestuft wird. In diesem Fall wäre es für den Gast entweder nicht möglich oder nicht zumutbar anzureisen. Für den Gastgeber kommt unter Umständen eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz in Betracht, wenn behördliche Maßnahmen (z.B. Quarantäne) angeordnet wurden.

Nein. Auch wenn der Feriengast (Mieter) persönlich verhindert ist, z. B. aufgrund einer Erkrankung (z. B. am Coronavirus), ist er zur Zahlung verpflichtet. Der Vermieter muss sich dann allerdings ersparte Aufwendungen (zum Beispiel durch Weitervermietung oder ersparte Betriebskosten) anrechnen lassen. Möglicherweise kann sich der Gast die Kosten von einer Reiserücktrittsversicherung erstatten lassen.

Nein. Eine Stornierung wegen „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ kann im Regelfall nicht geltend gemacht werden, es sei denn, die Unterkunft wurde explizit als Messeunterkunft (z.B. im Rahmen eines Pakets) angeboten.

Dürfen Gastgeber

Ja. Grundsätzlich besteht kein sogenannter Kontrahierungszwang – Gastgeber sind also frei, sich ihren Vertragspartner auszusuchen. Buchungsanfragen müssen daher nicht bestätigt werden.

Grundsätzlich gilt: Verträge sind zu erfüllen. Wenn der Gast aus einem Gebiet kommt, das nach Einschätzung der Behörden (siehe Einstufung des Robert-Koch-Instituts) als Risikogebiet gilt, der Gast selbst aber keine Anzeichen einer Erkrankung aufweist, dürfte dies als Kündigungsgrund nicht ausreichen. Es gibt allerdings ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn die Vertragsdurchführung unzumutbar ist. Das ist dann denkbar, wenn ein Gast mit dem Coronavirus infiziert ist und dadurch die Gefahr der Ansteckung weiterer Personen (Gastgeber oder Gäste) entsteht, oder wenn zu befürchten ist, dass die Unterkunft infolge des Aufenthalts einer infizierten Person unter Quarantäne gestellt wird.

Weiterführende Links & Informationen

Reiserücktrittsversicherung

Ich empfehle meinen Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um im Falle einer Stornierung die Kosten so gering wie möglich zu halten. Viele Versicherungen bieten einen Abschluss auch noch für einen relativ kurzen Zeitraum vor Reisebeginn an.

Eine reine Rücktrittsversicherung (ohne z.B. Krankentransport bei Unfällen o.ä.) kostet bei einem Reisewert von bis zu 1.000 € einmalig ca. 30 €, bis 2.000€ ca. 50€.

Reiserücktrittsversicherung

Ich empfehle meinen Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um im Falle einer Stornierung die Kosten so gering wie möglich zu halten. Viele Versicherungen bieten einen Abschluss auch noch für einen relativ kurzen Zeitraum vor Reisebeginn an.

Eine reine Rücktrittsversicherung (ohne z.B. Krankentransport bei Unfällen o.ä.) kostet bei einem Reisewert von bis zu 1.000 € einmalig ca. 30 €, bis 2.000€ ca. 50€.

Traumferien in Ostfriesland
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