Mit der Buchung einer Ferienwohnung/eines Ferienhauses aus meinem Angebot wird ein Miet- bzw. Gastaufnahmevertrag abgeschlossen. Daraus ergeben sich die folgenden Rechte und Pflichten:
Stornierungsgebühren
Unabhängig vom Grund der Stornierung erheben wir eine aufwandsabhängige Bearbeitungsgebühr von mindestens 50 € bis maximal 150 € (bspw. bei kurzfristigen Änderungen von Terminen, etc.).
Darf ich meine Buchung kostenlos stornieren,
Nein. Grundsätzlich gilt: Verträge sind zu erfüllen. Die Übernachtung in einer Ferienunterkunft ist in der Regel ein Mietverhältnis (in Ausnahmefällen gilt das Reiserecht). Solche Verträge sind nicht ordentlich kündbar, ein Widerrufsrecht gibt es nicht, ein Rücktrittsrecht grundsätzlich nur dann, wenn es vertraglich vereinbart ist. Der Mieter ist daher bei einer bestätigten Buchung grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet. Soweit vertraglich vereinbart, kann er gegebenenfalls gegen Gebühr stornieren.
Nein. Ist die Wohnung zugänglich und ohne Gesundheitsgefahren (die sich aus der Benutzung der Wohnung ergeben) bewohnbar, kann der Gast nicht oder nur gegen eine möglicherweise vertraglich vereinbarte Stornogebühr kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten.
Ja. Eine kostenlose Stornierung, aufgrund eines außerordentlichen Kündigungsrechts aus wichtigem Grund (z. B. Gefährdung der Gesundheit durch Benutzung der Wohnung/höherer Gewalt), ist dann denkbar, wenn die Wohnung nicht zugänglich ist (z. B. weil sie sich in einem abgesperrten Gebiet befindet) oder es in der Umgebung der Wohnung zu einem erhöhten akuten Corona-Ausbruch kommt und das Gebiet von amtlicher Seite (z. B. Gesundheits- oder Innenministerien der Länder, Bundesministerien, Robert-Koch-Institut, örtliche Gesundheitsbehörden) als Risikogebiet eingestuft wird. In diesem Fall wäre es für den Gast entweder nicht möglich oder nicht zumutbar anzureisen. Für den Gastgeber kommt unter Umständen eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz in Betracht, wenn behördliche Maßnahmen (z.B. Quarantäne) angeordnet wurden.
Nein. Auch wenn der Feriengast (Mieter) persönlich verhindert ist, z. B. aufgrund einer Erkrankung (z. B. am Coronavirus), ist er zur Zahlung verpflichtet. Der Vermieter muss sich dann allerdings ersparte Aufwendungen (zum Beispiel durch Weitervermietung oder ersparte Betriebskosten) anrechnen lassen. Möglicherweise kann sich der Gast die Kosten von einer Reiserücktrittsversicherung erstatten lassen.
Nein. Eine Stornierung wegen „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“ kann im Regelfall nicht geltend gemacht werden, es sei denn, die Unterkunft wurde explizit als Messeunterkunft (z.B. im Rahmen eines Pakets) angeboten.
Dürfen Gastgeber
Ja. Grundsätzlich besteht kein sogenannter Kontrahierungszwang – Gastgeber sind also frei, sich ihren Vertragspartner auszusuchen. Buchungsanfragen müssen daher nicht bestätigt werden.
Grundsätzlich gilt: Verträge sind zu erfüllen. Wenn der Gast aus einem Gebiet kommt, das nach Einschätzung der Behörden (siehe Einstufung des Robert-Koch-Instituts) als Risikogebiet gilt, der Gast selbst aber keine Anzeichen einer Erkrankung aufweist, dürfte dies als Kündigungsgrund nicht ausreichen. Es gibt allerdings ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn die Vertragsdurchführung unzumutbar ist. Das ist dann denkbar, wenn ein Gast mit dem Coronavirus infiziert ist und dadurch die Gefahr der Ansteckung weiterer Personen (Gastgeber oder Gäste) entsteht, oder wenn zu befürchten ist, dass die Unterkunft infolge des Aufenthalts einer infizierten Person unter Quarantäne gestellt wird.
Weiterführende Links & Informationen
Reiserücktrittsversicherung
Ich empfehle meinen Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um im Falle einer Stornierung die Kosten so gering wie möglich zu halten. Viele Versicherungen bieten einen Abschluss auch noch für einen relativ kurzen Zeitraum vor Reisebeginn an.
Eine reine Rücktrittsversicherung (ohne z.B. Krankentransport bei Unfällen o.ä.) kostet bei einem Reisewert von bis zu 1.000 € einmalig ca. 30 €, bis 2.000€ ca. 50€.
Reiserücktrittsversicherung
Ich empfehle meinen Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um im Falle einer Stornierung die Kosten so gering wie möglich zu halten. Viele Versicherungen bieten einen Abschluss auch noch für einen relativ kurzen Zeitraum vor Reisebeginn an.
Eine reine Rücktrittsversicherung (ohne z.B. Krankentransport bei Unfällen o.ä.) kostet bei einem Reisewert von bis zu 1.000 € einmalig ca. 30 €, bis 2.000€ ca. 50€.
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